Adressmissbrauch geht munter weiter

Inzwischen kommen die ersten Werbebriefe von Inkassounternehmen, Unternehmensberatern und sonstigen Firmen, die mich mit sinnlosem Spam zumüllen – gut, das sieht zumindest nicht nach Rechnung aus. Daher will ich es bei denen bei Ablage-P(apierkorb) belassen und keine weiteren rechtlichen Schritte unternehmen.

Vor den “privaten Handelsregistern” warnt sogar das richtige Handelsregister:

Bezeichnend hierbei ist die Tatsache, dass Wirtschaftsverlage in Hochkommas gesetzt wird und der Begriff erlangen verwendet wird – die Aussage ist klar.

Auch der BGH äußert sich zu dem Thema eindeutig:

Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die – kleingedruckten – Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Die Blogosphere  zeigt ein ähnliches Echo – nur komisch, dass sich soviele Leute getäuscht fühlen 😀 Wenigstens bin ich nicht alleine:

http://www.hempel-auf-dem-sofa.de/a95-Offerten_nach_der_Handelsregister-Eintragung.html

http://www.whatsyourplace.de/blog/?p=112

http://klausnahr.wordpress.com/2007/09/14/dubiose-handelsregisterabzockversuche/

http://marco.tarsia.de/?p=56

u.v.m

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