Tanzverbot vs. Techno Viking Technoviking

Heute ist ja Allerheiligen – ein “stiller Tag”. Da ich mich noch daran erinnern konnte, dass früher an solchen Tagen pünktlich um 00:00 die “Tanzveranstaltungen” eingestellt wurden, habe ich mich auf die Suche gemacht, wie das Tanzverbot nun de facto gehandhabt wird.

Nach der geltenden Rechtslage sind öffentliche Tanzveranstaltungen an Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten. Tanzveranstaltungen in Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten. Hiervon es in besonderen Fällen Ausnahmen geben.

Quelle

So nun weiß ich es, man darf bis 03:00 Uhr in den Feiertag reinfeiern 🙂 Wobei ich diese Regelung generell für gut halte. Das Partyvolk wird das die paar Tage im Jahr schon aushalten.

 Wo wir gerade dabei sind, bin ich auf den guten Techno Viking gestoßen. Der wird ja zur Zeit ganz schön “gehyped”… aber ist auch ein saucooler Typ. Der hat fast schon Chuck Norris Charakter und bekommt mit Sicherheit auch 20 Prozent auf Tiernahrung.

Das Technoviking Video mit Untertiteln

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